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Aufgaben:
1. Lesen Sie den Artikel (30 Minuten)
2. Fassen Sie die Hauptinformationen zusammen
3. Schreiben Sie Ihre Meinung zu der Weiterbildungsförderung (200 Wörter).
4. Welche Weiterbildung möchten Sie in einigen Jahren machen? Warum? Wären Sie bereit, selber dafür zu zahlen? Begründen Sie.
Die Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Beschäftigungschancen durch eine berufliche Qualifizierung zu verbessern. Förderbar ist nicht nur die Teilnahme von arbeitslosen oder Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung erhalten (z.B. bei fehlendem Berufsabschluss, Beschäftigung in KMU). Die Initiative "Erstausbildung junger Erwachsener" wird verstärkt und mit neuem Namen fortgesetzt. Die neue Initiative "ZUKUNFTSSTARTER" verfolgt das Ziel, bis Ende 2020 insgesamt 120.000 junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung für eine Aus- und Weiterbildung für das Erreichen eines Berufsabschlusses zu gewinnen.
Mit den am 1. August 2016 in Kraft getretenen Regelungen des "Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung" (AWStG) wird der Zugang zur beruflichen Weiterbildung – insbesondere für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose – verbessert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über eine Berufsausbildung verfügen, können Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten (insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien), wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer abschlußbezogenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist. Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten sie bei Bestehen von durch Gesetz oder Verordnung geregelten Zwischen- und Abschlussprüfungen jeweils eine Prämie. Bei betrieblicher Umschulung können begleitende Hilfen erbracht werden.
Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter des Wohnortes unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen. Wichtig ist, dass die betroffenen Personen vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit den betroffenen Personen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.
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